Oft führen deutsche und britische Firmen Geschäfte durch, ohne einen formellen Vertrag zu schließen. Man bestellt einfach per eMail oder Fax, der Vertragspartner bestätigt, es wird geliefert und gezahlt. Oder manchmal eben auch nicht! Falls bei einem solchen internationalen Geschäft etwas schief läuft (Ware kommt nicht, zu spät oder ist mangelhaft, Käufer zahlt nicht), dann fragen sich die Handelspartner in Deutschland und England oft zum ersten Mal, welches Recht auf die Geschäftsbeziehung überhaupt anwendbar ist…
Bernhard SchmeilzlJanuar 30, 2015