Alles kostet mindestens das Fünffache im Vergleich zu Deutschland Seit Gründung unserer Anwaltskanzlei für deutsch-britisches Recht im Jahr 2003 predigen wir unseren deutschen Mandanten, die Verträge mit britischen Geschäftspartnern abschließen, darin keinesfalls englisches Recht und englischen Gerichtsstand zu akzeptieren. Warum? Weil die Kosten eines Rechtsstreits in Großbritannien mindestens fünfmal so teuer sind wie ein Zivilprozess vor einem deutschen Gericht. Mindestens! Manchmal ist es auch zehnmal so teuer. Ach, so schlimm wird es schon nicht sein!…
Bernhard SchmeilzlSeptember 27, 2021