Oder darf man abwarten, bis man zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert wird? Jeder mit Wohnsitz in Deutschland, der etwas geschenkt bekommt oder erbt, muss das innerhalb von 3 Monaten beim Finanzamt anzeigen, sogenannte Anzeigepflicht gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG. Der Begriff „etwas erben“ ist dabei weit zu verstehen, darunter fallen nämlich nicht nur Erbschaften im engen Sinn, sondern auch Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche, Lebensversicherungssummen und Auszahlungen aus Verträgen zugunsten Dritter. Also alles, was man „von Todes…
Bernhard SchmeilzlOktober 9, 2020