Beispiel für ein echtes amerikanisches Nachlasszeugnis In den anglo-amerikanischen Rechtsordnungen wird ein Nachlass immer zwingend von einem sogenannten "Personal Representative" verwaltet (Details hier). Der Begriff "Erbschein" ist bei Erbfällen in USA und England daher streng genommen falsch: Das Nachlassgericht in USA oder England bestätigt im Nachlasszeugnis nämlich nicht, wer den Nachlass wirtschaftlich bekommt und für sich behalten darf, sondern stattdessen, wer diesen verwalten darf und muss. Trotzdem sprechen selbst Juristen landläufig meist von Erbschein, auch…
Bernhard SchmeilzlApril 23, 2019