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BGH Rechtswahlklausel unwirksam - Cross Channel Lawyers

Anwaltspraxis in EnglandErbrecht & TestamentInternationales Erbrecht

Kann man den Pflichtteil durch Wahl des englischen Rechts aushebeln?

Kein Pflichtteil bei Rechtswahl im Testament? Laut BGH ist Umgehung nicht so einfach! Hatte der Verstorbene - egal welche Staatsbürgerschaft er besaß - vor seinem Tod den gewöhnlichen Aufenthalt (Lebensmittelpunkt) in Deutschland, gilt das deutsche Erbrecht, inklusive der Regelungen zum Pflichtteil. Pflichtteil aushebeln durch Wahl eines ausländischen Erbrechts? Nun gestattet aber die EU-Erbrechtsverordnung, dass jemand, der ein Testament erstellt, darin das Erbrecht seines "Heimatstaates" wählen darf, also das Recht des Landes, dessen Nationalität er besitzt.…
Bernhard Schmeilzl
Februar 12, 2024