Wer mit Konten oder Immobilien auf den Britischen Inseln stirbt ... ... macht seinen späteren Erben nur auf den ersten Blick eine Freude. In der Praxis beschert er seiner Verwandtschaft Kosten von etwa 3.000 bis 4.000 Euro und das zweifelhafte Vergnügen, etwa ein Jahr lang mit britischen Anwaltskanzleien und Gerichten zu korrespondieren. Denn der deutsche Erbschein per se ist in England wertlos. Bereits ein kleines Konto oder Aktiendepot, etwa bei Barclays oder HSBC, genügt: Die…
Bernhard SchmeilzlNovember 28, 2014