Moralische Zwickmühle für Rechtsanwälte: Darf man als Anwalt den Gegner in einem krassen Rechtsirrtum belassen oder muss man den Gegner auf seinen Irrtum hinweisen? Auch wenn ein solcher Hinweis den eigenen Mandanten 100.000 Euro kostet? Oder darf ich es als Rechtsanwalt gnadenlos ausnutzen, wenn die Gegenseite zum Beispiel ein Anfechtungsrecht übersieht? Muss ich dem anwaltlich nicht vertretenen Gegner zumindest raten, sich seinerseits anwaltlich beraten zu lassen? Oder verrate ich damit sogar die Interessen meines eigenen…
Bernhard SchmeilzlOktober 3, 2017