Wer Nachlassvermögen aus UK nach Deutschland transferiert oder die Erbmasse verteilt, sollte als Nachlassverwalter immer eine „Section 27 Notice“ veröffentlichen Die Abwicklung eines Nachlasses folgt in Common Law Ländern (USA, Großbritannien, Australien etc.) völlig anderen Regeln als in Deutschland (Basics dazu hier). Während nach deutschem Recht die Erben sofort und direkt in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten (Stichwort Universalsukzession, also Gesamtrechtsnachfolge), wird nach englischem und amerikanischem Recht die Erbmasse (Estate) sozusagen eingefroren und muss zunächst…
Bernhard SchmeilzlOktober 22, 2015