Nein, ein Executor in England oder USA ist nicht immer automatisch auch Testamentsvollstrecker in Deutschland In anglo-amerikanischen Rechtsordnungen wird der Nachlass, also das Vermögen eines Verstorbenen, stets von einem „personal representative“ abgewickelt, also dem „persönlichen Stellvertreter des Verstorbenen“. Anders als in Deutschland rücken die Erben in diesen Ländern nämlich gerade nicht sofort und direkt in die rechtliche Position des Verstorbenen ein (keine unmittelbare Gesamtrechtsnachfolge). Stattdessen muss immer eine formelle „estate administration“ (Nachlassverwaltung) erfolgen. Ein Grund…
Bernhard SchmeilzlOktober 18, 2022