Benötigen die deutschen Erben einen separaten Erbschein für das Vermögen auf den Cayman Islands, wenn der Verstorbene dort Konten oder sonstige Investments hatte? Die Antwort ist leider ja: Wie in allen Common Law Staaten werden auch auf den Cayman Islands (Kaiman Inseln) weder ein deutscher Erbschein, noch ein EU-Nachlasszeugnis akzeptiert. Die Erben müssen daher vor Ort einen völlig eigenständigen “Grant” (Nachlasszeugnis) beantragen, Dokumente vorlegen und eine eidesstattliche Versicherung (Oaths or Affidavit) abgeben. Der Ablauf des…
Bernhard SchmeilzlFebruar 8, 2018