Geerbt in USA? Hier ein praktischer Leitfaden, wie man an das Erbe kommt. In anglo-amerikanischen Ländern werden Erbfälle anders abgewickelt als in Deutschland. Während nach dem deutschen BGB der Erbe (oder die Erbengemeinschaft) direkt in die Rechtsposition des Verstorbenen nachrückt (sog. Direkterwerb), gibt es in den anglo-amerikanischen Rechtsordnungen (Großbritannien, USA, Australien, Kanada, Südafrika usw.) immer einen Zwischenschritt: Dort nimmt ein sogenannter Personal Representative den Nachlass in Besitz und wickelt zunächst die Schulden und Steuern ab.…
Bernhard SchmeilzlNovember 12, 2018