Doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet nämlich unter Umständen auch doppelte Steuerpflicht Wenn entweder der Erblasser oder der Begünstigte (Erbe, Vermächtnisnehmer etc.) in Deutschland dauerhaft wohnhaft sind, unterliegt der gesamte weltweite Nachlass (bzw. das dem in Deutschland wohnenden Begünstigten zufließende Vermögen) gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1a ErbStG der deutschen Erbschaftssteuer. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es seit Geltung der EU-Erbrechtsverordnung am17. August 2015 in erster Linie nicht mehr an. Eine Ausnahme von diesem Wohnsitzprinzip enthält jedoch §…
Bernhard SchmeilzlJuli 20, 2018