Muster-Anwaltsbrief nach englischem Erbrecht Kennt das englische Erbrecht (succession law) überhaupt einen Pflichtteilsanspruch? Ja und nein! Einen automatisch immer bestehenden Anspruch der nächsten Angehörigen auf eine Mindestbeteiligung am Nachlassvermögen, wie das in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern der Fall ist, kennt das englische Erbrecht nicht. Informationen zum deutschen Pflichtteilsanspruch hier https://rechthaber.com/das-korrekte-nachlassverzeichnis-basis-fuer-die-pflichtteilsberechnung/ und in diesem Video https://youtu.be/RJGylAXZ__k Die englische Variante des Pflichtteilsanspruchs Wenn es im Erbrecht von England und Wales (anders ist es in Schottland!)…
Bernhard SchmeilzlOktober 25, 2023