Oder: Was englische Erbrechtsanwälte (Will Solicitors) bei der Gestaltung von "Last Wills" fast immer vergessen Nach britischem Steuerrecht wird die Erbschaftsteuer (Inheritance Tax) direkt vom Nachlass erhoben und zwar sofort, also schon bevor überhaupt der englische Erbschein (Grant) erteilt wird. Wer die Begünstigten sind, kann dem britischen Finanzamt damit (fast) egal sein, denn die Steuer wird eingezogen, bevor das verbleibende Nachlassvermögen unter den Miterben verteilt wird. Wer somit wirtschaftlich betrachtet die englische Erbschaftsteuer trägt (von…
Bernhard SchmeilzlApril 19, 2018