Englische Prozessanwälte dürfen kein Mandantengeld verwahren Andere Länder, verblüffend andere Berufsordnungen für Anwälte: Englischen Prozessanwälten, den Barristers, untersagt es die Berufsordnung ihres Bar Standards Board strengstens, mit Mandantengeldern in Berührung zu kommen. Ein Barrister darf also, im Unterschied zum Solicitor, kein Fremdgeld verwahren. Diese Regelung treibt bizarre Blüten und verkompliziert den juristischen Alltag: Will man vor einem britischen Gericht Klage erheben, muss man natürlich auch dort eine Gerichtsgebühr (Court Fee) zahlen. Als deutscher Anwalt oder…
Bernhard SchmeilzlJanuar 19, 2016