Mandant erbt ein USA-Grundstück mit der Adresse "East Avenue H, Los Angeles County". Klingt super. Ist aber ein Albtraum. Wir sind auf deutsch-britisches und deutsch-amerikanisches Erbrecht spezialisiert. Daher wickeln wir viele internationale Erbfälle und Nachlassvermögen ab. Meistens ist es für unsere Mandanten eine frohe Botschaft, wenn sie davon erfahren, eine Immobilie in Großbritannien oder in den USA geerbt zu haben. Vor allem, wenn das Grundstück in einer Metropole wir London, New York oder Los Angeles…
Bernhard SchmeilzlDezember 22, 2017