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EVENT-VERANSTALTER DÜRFEN BEI KONZERT-ABSAGEN RÜCKZAHLUNG VERWEIGERN UND GUTSCHEINE AUSSTELLEN

Gesetz verdonnert Verbraucher zu Zwangs-Darlehen mit hohem Risiko Natürlich war das Gesetz vom 15.5.2020 vom Bundestag gut gemeint. Kulturschaffende, also Konzertveranstalter, Theaterbetreiber, Kleinkunstbühnen etc. sollten nicht dadurch reihenweise in die sofortige Insolvenz getrieben werden, dass sie auf einen Schlag alle Vorverkaufserlöse für Events, die wegen Corona abgesagt werden, an die Kunden zurück bezahlen müssen. Statt dessen dürfen sie nun Gutscheine ausstellen, die die Kunden dann später einlösen sollen. Doch "gut gemeint" ist oft das Gegenteil…
Bernhard Schmeilzl
Juni 3, 2020