So viele Anrufer, so wenig Zeit... Unser Spezialgebiet sind bekanntlich deutsch-britische und deutsch-amerikanische Erbfälle. Da liegt es in der Natur der Sache, dass uns häufig beide Parteien eines internationalen Rechtsstreits kontaktieren, weil uns beide - unabhängig voneinander - über unseren Law Blog www.cross-channel-lawyers.de gefunden haben. Bitter ist es allerdings, wenn man als Anwalt feststellt, dass man unter Honorargesichtspunkten "dem falschen Mandanten" zugesagt hat. So auch heute. Ich kehre nach einem Gerichtstermin an den Schreibtisch zurück.…
Bernhard SchmeilzlMärz 20, 2018