Aber wo steht das eigentlich im US-Recht? Wer sich mit internationalen Erbfällen befasst, insbesondere mit der Abwicklung deutsch-amerikanischer und deutsch-britischer Nachlassangelegenheiten, der hat irgendwann gelernt: Im anglo-amerikanischen Recht gilt für Immobilien der Grundsatz "lex rei sitae" (Recht der belegenen Sache), in Amerika meist nur als "lex situs" bezeichnet. Das bedeutet, für Immobilien außerhalb der USA (bzw. des Vereinigten Königreichs) gilt jeweils das Erbrecht desjenigen Landes, in dem sich die Immobilie befindet. Es kommt also zur…
Bernhard SchmeilzlSeptember 4, 2019