Bei Fahrfehler im Linksverkehr zahlt die Kaskoversicherung nicht Ein alltäglicher Sachverhalt mit unschönem Ausgang: Unser Mandant, ein deutsches mittelständisches Unternehmen, schickt einen jungen Mitarbeiter auf eine 4-Tages-Geschäftsreise nach England. Die Personalabteilung bucht bei Europcar.de online ein Auto, zum Glück nur einen Kleinwagen, und erhält eine Reservierungsbestätigung von Europcar Deutschland GmbH. Die Bestätigung enthält unter anderem den Text: Ihre Tarifdetails: Im Preis inklusive: - Vollkaskoschutz Selbstbeteiligung: GBP 1 000.00 exklusive MwSt. ... Der Mitarbeiter fliegt nach…
Bernhard SchmeilzlOktober 28, 2015