Braucht man bei Erbfällen mit Vermögen in Österreich zusätzlich zum EU-Nachlasszeugnis einen Einantwortungsbeschluss oder nicht? Der Erblasser war Deutscher, lebte in Deutschland und England, hatte aber auch ein Grundstück in Österreich, das die (deutschen) Miterben schnellstmöglich verkaufen wollten. Deshalb beantragten die Erben (über einen deutschen Notar) ein Europäisches Nachlasszeugnis, denn dieses gilt ja dann sowohl in Deutschland als auch in Österreich, dafür ist es ja eingeführt worden. Anmerkung am Rande: In UK gilt es natürlich…
Bernhard SchmeilzlDezember 10, 2020