... braucht Geduld, gute Nerven und Geld. Die dortigen Banken und Versicherungsgesellschaften geben die Guthaben (Assets) nämlich erst frei, nachdem die Berechtigten sich durch Vorlage eines Erbscheins ausgewiesen haben, den ein dortiges Gericht erlassen hat, in der Regel der Royal Court of Jersey (Abteilung Judicial Greffe). Der deutsche Erbschein für sich allein ist dort wertlos, was viele unserer Mandanten zunächst nicht glauben können. Für UK haben wir das Thema hier ausführlich dargestellt. In Schottland ist…
Bernhard SchmeilzlNovember 6, 2014