Und was tun, wenn es nicht mehr auffindbar ist? Ein deutscher Anwalt ist in aller Regel nicht begeistert, wenn der Mandant ihn darum bittet, dessen handschriftliches Originaltestament in der Kanzlei zu verwahren. Es ist ja überhaupt nicht sichergestellt, dass der Anwalt bzw. die Kanzlei Jahre oder gar Jahrzehnte später sicher und rechtzeitig vom Tod des Testamentserstellers erfährt. Vielleicht ist zwischenzeitlich auch der Anwalt selbst bereits verstorben. Möglicherweise hat die Kanzlei fusioniert, ist umgezogen oder aufgelöst.…
Bernhard SchmeilzlAugust 7, 2017