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Anwaltspraxis in EnglandErbrecht & Testament

Unterschied zwischen „Lasting Power of Attorney“ und „Enduring Power of Attorney“

Was man in Deutschland als Vorsorgevollmacht bezeichnet, heißt in Großbritannien "Lasting Power of Attorney" (LPA), also "überdauernde Vollmacht". Das "Lasting" (überdauernd) bezieht sich auf die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers, soll also - wie die deutsche Vorsorgevollmacht eine Betreuung überflüssig machen. Mehr zur Betreuung in England in diesem Beitrag hier. Die LPA gibt es in zwei verschiedenen Ausprägungen: als Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten und als Gesundheitsfürsorgevollmacht. Je nach Ausgestaltung agiert der oder die Bevollmächtigte dann als "property…
Bernhard Schmeilzl
März 14, 2018