Zentrale Weichenstellung bei deutsch-britischen Verträgen ist die Klausel zum anwendbaren Recht und zum internationalen Gerichtsstand, die "Governing Law & Jurisdiction Clause" Wer Verträge mit britischen Unternehmen schließt oder bestehende Vertragsbeziehungen nachverhandelt (etwa wegen Brexit), steht vor dem Problem, ob man für die deutsch-britische Geschäftsbeziehung englisches Recht und englischen Gerichtsstand akzeptieren soll. Die englischen Vertragsanwälte (Solicitors) des Geschäftspartners werden dies nämlich in aller Regel ganz selbstverständlich verlangen ("Choice of Law" und "Choice of Forum") und ihr…
Bernhard SchmeilzlSeptember 12, 2017