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Kein Zeugnisverweigerungsrecht in England

Böse Überraschung für deutsche Prozessparteien in englischen Zivilprozessen Ein verblüffender Unterschied zwischen deutschen und englischen Verfahren ist das fast vollständige Fehlen von Aussageverweigerungsrechten im englischen Zivilprozess. Die deutsche ZPO gewährt in § 383 Abs. 1 folgenden Personen ein Recht zur Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen: 1. der Verlobte einer Partei; 2. der Ehegatte einer Partei, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht; 2a. der Lebenspartner einer Partei, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3. diejenigen, die…
Bernhard Schmeilzl
August 31, 2023
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Albtraum Zivilklage in England – Prozessparteien müssen alles auf den Tisch legen

Warum kosten Zivilprozesse in Großbritannien das Zehnfache als in Deutschland? Wenn deutsche Firmen Verträge mit britischen Geschäftspartnern unterschreiben, akzeptieren sie oft englisches Recht und Gerichtsstand England. Die deutschen Manager denken: "So unterschiedlich wird es schon nicht sein. Und wir haben ja ohnehin nicht vor, einen Prozess zu führen." Nun ja, in der Praxis bedeutet eine solche Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel dann allerdings: Alle Zivilprozesse unterhalb eines Streitwerts von 10.000 Pfund kann man im Ernstfall sofort wieder…
Bernhard Schmeilzl
Februar 7, 2020