Englisches Erbrecht verweist bei Immobilien auf das Ortsrecht, aber! Der Sachverhalt ist einfach: Ehepaar mit zwei Kindern lebt in England, hat aber auch eine (vermietete) Immobilie in Deutschland. Der Ehemann verstirbt ohne Testament. Nun brauchen die hinterbliebenen Angehörigen (Ehefrau und Kinder) neben dem englischen Nachlasszeugnis (Details und Checkliste dazu hier) auch einen Erbschein für Deutschland. Ein EU-Nachlasszeugnis scheidet aus, da UK die EU-Erbrechtsverordnung nie anerkannt hat. Die Ehefrau stellt also einen Erbscheinsantrag in Deutschland. Wenn…
Bernhard SchmeilzlAugust 1, 2023