In England ist eine “Scheidung pur” möglich (divorce only) Das deutsche Scheidungsrecht erlaubt den Ausspruch einer Scheidung nur, wenn sich die Noch-Eheleute mindestens auf einige zentrale Punkte geeinigt haben, die sogenannten Scheidungsfolgesachen nach §137 Abs. 2 FamFG. Diese Themen müssen also geklärt sein, bevor das Gericht ein Scheidungsurteil erlässt (das seit 2009 eigentlich korrekt Scheidungsbeschluss heißt). Mehr in diesem Beitrag hier. Anders bei Scheidung in England Das englische Familienrecht kennt einen solchen zwingenden Scheidungsverbund nicht.…
Bernhard SchmeilzlDezember 2, 2023