Schon wenige Monate nach dem Tod des Schuldners können Forderungen gegen das Nachlassvermögen in Großbritannien ausgeschlossen sein (Präklusion) Das englische Erbrecht kennt weder Universalsukzession noch Direkterwerb. In England haften die Erben also gerade nicht für Schulden des Verstorbenen. Wenn die Erbmasse nicht ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen, dann haben die Gläubiger Pech gehabt. Es kommt aber noch schlimmer: Stirbt ein in England lebender Schuldner und der Gläubiger merkt das nicht sofort, dann kann es…
Bernhard SchmeilzlAugust 2, 2017