Die Steuerfreiheit von "regular gifting" ist vielen unbekannt Schenkungen zu Lebzeiten lösen nach englischem Steuerrecht keine Schenkungssteuer aus, sofern der Schenker noch mindestens sieben Jahre lebt. Umgekehrt bedeutet dies aber: Verstirbt der Schenker innerhalb von sieben Jahren ab dem Schenkungsdatum, wird der Wert der Schenkung(en) dem Nachlassvermögen hinzugerechnet und ist dann auch Berechnungsgrundlage für die englische Erbschaftsteuer (Inheritance Tax, kurz IHT) von 40%. Während der Schwebephase von sieben Jahren bezeichnet man die Schenkung als "potentially…
Bernhard SchmeilzlNovember 10, 2023