Muss der Anteilskaufvertrag über Shares einer Limited Company zwingend nach englischem Recht und in englischer Sprache erstellt werden? Der Verkauf sowie die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer deutschen GmbH muss bei einem Notar erfolgen, andernfalls ist der Vertrag unwirksam. Gilt das auch für die Geschäftsanteile an einer englischen Limited? Nein, das englische Gesellschaftsrecht ist hier weniger formalistisch (auch wenn der Companies Act 2006 gute 1.000 Seiten hat, die hier zum Download stehen). In der Praxis…
Bernhard SchmeilzlFebruar 18, 2013