Gibt der Brexit ein Sonderkündigungsrecht bei deutsch-britischen Geschäftsbeziehungen? Sinn und Zweck eines Vertrags ist, dass die Parteien sich daran halten müssen. Pacta sunt servanda. Das sehen, mit unterschiedlichen Ausgestaltungen in den Details, prinzipiell alle Rechtsordnungen so. Könnte sich eine Partei von den ausgehandelten Vertragsinhalten verabschieden, sobald sie es sich anders überlegt oder sich eine günstigere Geschäftsgelegenheit bietet, wären langfristige Geschäftsbeziehungen unmöglich. Unternehmen hätten keine Planungssicherheit, etwa bei Lieferantenbeziehungen oder Investitionen. Ausnahmen von der Vertragsbindung Brexit…
Bernhard SchmeilzlDezember 22, 2018