Eine "Vollmacht über den Tod hinaus" existiert in anglo-amerikanischen Rechtsordnungen nicht Jede Woche ruft mindestens ein empörter Erbe bei mir an und beschwert sich darüber, dass eine englische oder amerikanische Bank so unglaublich begriffsstutzig sei, dass deren Mitarbeiter nicht verstünden, dass der Erbe mit einer deutschen transmortalen Vollmacht auf das Konto, den Fonds, das Schließfach etc zugreifen darf, auch ohne Erbschein. Der Vater des Anrufers habe die Vollmacht auf Anraten seines deutschen Anwalts doch extra…
Bernhard SchmeilzlJuli 24, 2015