Was man in Deutschland als Vorsorgevollmacht bezeichnet, heißt in Großbritannien "Lasting Power of Attorney" (LPA), also "überdauernde Vollmacht". Das "Lasting" (überdauernd) bezieht sich auf die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers, soll also - wie die deutsche Vorsorgevollmacht eine Betreuung überflüssig machen. Mehr zur Betreuung in England in diesem Beitrag hier. Die LPA gibt es in zwei verschiedenen Ausprägungen: als Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten und als Gesundheitsfürsorgevollmacht. Je nach Ausgestaltung agiert der oder die Bevollmächtigte dann als "property…
Bernhard SchmeilzlMärz 14, 2018