Alle Beteiligten sind Deutsche, trotzdem UK Probate nötig? Der Sachverhalt ist einfach, ein rein deutscher Erbfall: Der verstorbene Erblasser war deutscher Staatsbürger und hatte seinen Lebensmittelpunkt (Domicile) in Deutschland. Auch die Erben sind Deutsche und leben hier. In dieser Konstellation ist eindeutig deutsches Erbstatut anwendbar. Die Erben erhalten einen Erbschein vom örtlich zuständigen deutschen Nachlassgericht und verteilen den Nachlass unter sich. Nur eine kleine Besonderheit gibt es: Der Verstorbene hatte ein Bankkonto in UK. Oder…
Bernhard SchmeilzlMai 6, 2013