Andere Länder, andere Sitten und Gepflogenheiten, auch bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Wer einen englischen Solicitor braucht, muss erst mal zwei Original-Stromrechnungen ins Königreich schicken. Kein Scherz. Wer einem deutschen Rechtsanwalt ein Mandat erteilt, wird vom Anwalt gebeten, eine Vollmacht zu unterzeichnen, unter Umständen auch eine Honorarvereinbarung. Ganz anders in England und vielen anderen Common Law Jurisdiktionen. Dort sind solche Vollmachten unüblich oder gänzlich unbekannt. Es genügt, wenn der englische (amerikanische) Anwalt dem Gegner mitteilt,…
Bernhard SchmeilzlSeptember 29, 2016