Das Schenkungssteuergesetz enthält viele versteckte Möglichkeiten Die Steuerfreibeträge des deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes sind großzügig, was Ehepartner (500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkelkinder (200.000 Euro) betrifft. Aber bereits bei Schenkungen an die eigenen Eltern oder an Geschwister stehen nur magere 20.000 Euro zur Verfügung. Das gilt auch für noch weiter entfernte Verwandte (Neffen, Nichten, Cousins etc.) und natürlich auch für gar nicht verwandte Personen. Details zu den Steuerklassen und Freibeträgen in der Broschüre Fakten…
Bernhard SchmeilzlOktober 16, 2020