Wer in UK klagen will, muss vorher bestimmte Abläufe einhalten und der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme geben (Pre Action Protocol) Als deutscher Anwalt muss man ab und zu eine Zivilklage aus der Hüfte schießen, vor allem wenn der Mandant kurz vor Ablauf der Verjährung oder einer sonstigen Frist in die Kanzlei kommt (etwa am Tag 20 nach Zugang einer arbeitsrechtlichen Kündigung). Nach deutscher Zivilprozessordnung (ZPO) geht das auch. Es gibt im deutschen Zivilprozessrecht keine Pflicht…
Bernhard SchmeilzlJuni 10, 2016