Dann macht man vor der Hochzeit besser einen Ehevertrag, richtig? Schon, das hat nur einen kleinen Nachteil: Solche Pre-Nuptial Agreements oder Marriage Agreements halten vor englischen Gerichten nur unter sehr engen Voraussetzungen. Da unsere Kanzlei auf deutsch-englisches Recht spezialisiert ist, erhalten wir häufig Anfragen von deutsch-britischen Paaren, die entweder heiraten möchten oder schon geheiratet haben. Oft ohne sich groß mit der Frage zu befassen, welches eheliche Güterrecht denn eigentlich gilt oder künftig gelten soll. Im…
Bernhard SchmeilzlMärz 3, 2017