Fragen zum englischen oder amerikanischen Recht?
Das juristische Info-Portal Cross-Channel-Lawyers.de und dessen englischsprachige Schwester CrossChannelLawyers.co.uk sind Anlaufstellen für alle, die rechtliche Hilfe bei deutsch-britischen oder deutsch-amerikanischen Fragestellungen suchen. Das Cross-Channel-Lawyers Netzwerk besteht aus deutschen Rechtsanwälten, englischen Solicitors und US Attorneys at Law aus verschiedenen Kanzleien, die viele Jahre Erfahrung in der Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate mitbringen. Der Anspruch unseres Law Blogs ist, kompetent, praxisorientiert und vor allem verständlich zu informieren.
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Rechtsanwalt Schmeilzl betreibt mit German Civil Procedure auch einen führenden juristischen Experten-Blog zum deutschen Zivilprozessrecht in englischer Sprache. Dort wird Prozessanwälten aus den USA und anderen englischsprachigen Ländern die deutsche Zivilprozessordnung sowie die Anwaltspraxis in deutschen Gerichtsverfahren erläutert. Anschaulich und praxisorientiert, mit vielen konkreten Beispielen, wie sich das deutsche Zivilverfahrensrecht von den Prozessregeln in Common Law Rechtsordnungen unterscheidet.
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Betreiber der Website und verantwortlich für den Inhalt ist Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester, England), Managing Partner der Kanzlei Graf & Partner Rechtsanwälte und Lead Counsel der deutsch-britischen Prozessabteilung German Barristers.