Graf & Partner Anwältin erstreitet hohen Schadensersatz in Arzthaftungsfall
Ein 55jähriger Familienvater mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten ließ sich, da er dem deutschen Gesundheitswesen besonders vertraute, wegen eines Zungentumors am Uniklinikum Heidelberg operieren. Die OP als solche verlief auch erfolgreich. Dennoch verstarb der Patient am Tag nach der OP, weil eine Sickerblutung im Hals viele Stunden nicht erkannt wurde, so dass die dadurch versursachte dramatische Halsschwellung die Atemwege bereits so stark „verlegt“ (verschlossen, abgedrückt) hatte, dass eine Intubation im Rahmen der dann durchgeführten Not-Nachoperation scheiterte. Besonders dramatisch war, dass die Ehefrau des Patienten selbst Anästhesistin war und sie das Klinikpersonal bereits Stunden vor der Eskalation darauf hingewiesen hatte, dass eine unüblich starke Schwellung des Halses vorlag.
Gutachter bestätigt eklatante Behandlungsfehler
Das Klinikum räumte den Behandlungsfehler auch bereits vor der Klage ein, da ein Gutachter bereits vorprozessual mit ungewöhnlich deutlichen Worten keinen Zweifel daran ließ, dass die ärztlichen Standards der nachoperativen Überwachung des Patienten in eklatanter Weise verletzt worden waren. Ein Zitat aus dem medizinischen Gutachten:
„Auf völliges Unverständnis trifft die Tatsache, dass ein Berufsanfänger die in der Anästhesiologie schwierigste Situation, nämlich die Atemwegssicherung bei massiver Halsschwellung, selbstständig durchführte.“
Übersetzt heißt das: Der Assistenzarzt hätte sofort einen erfahrenen HNO-Arzt zu Hilfe holen müssen, dann hätte man mehrere Stunden Zeit gehabt, den Patienten in Ruhe nachzuoperieren.
Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld
Obwohl hier somit unstreitig war, dass ein schwerer Behandlungsfehler vorlag, verweigerte die Versicherung des Klinikums Schadensersatzzahlungen in akzeptabler Höhe für die Witwe und die Kinder des verstorbenen Patienten. Die Details des Falles waren kompliziert, da sich einige Aspekte, etwa die Fragen des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau und der Kinder, nach „arabischem Recht“ richteten. Dies zu recherchieren und zur Überzeugung des Gerichts unter Beweis zu stellen (die Patientenseite trägt ja die Beweislast) ist eine Herausforderung.
Zwei Jahre, drei dicke Leitzordner, viele Gespräche mit Anwaltskollegen aus dem arabischen Raum und zahlreiche Verhandlungsrunden mit der Versicherung später hatte Graf & Partner Rechtsanwältin Katrin Groll dann ein für die Witwe und die Kinder akzeptables Ergebnis erreicht: Die Versicherung erklärte sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung von weiteren 350.000 Euro sowie zur Übernahme aller Kosten bereit. Die Familie kann nun versuchen, mit dem tragischen Vorgang einigermaßen abschließen.
Weitere Informationen zum Thema Arzthaftungsrecht und den typischen Beweisschwierigkeiten in diesen Beiträgen: