Noch ein Beispiel für einen dreisten Betrugsversuch mit der Masche „Erbschaft aus England“

Weil es viele immer noch nicht glauben können, dass ein persönlich an sie adressierter Brief, den sie aus dem Vereinigten Königreich erhalten und der sie über eine erfreuliche Erbschaft informiert, völliger Humbug ist, hier ein weiteres Beispiel eines derzeit kursierenden „Antragsformulars“ (Application Form for Transfer of Rights and Privileges“), das angeblich vom britischen Justizministerium (Ministry of Justice) verschickt wird.

Gefälschtes Formular einer angeblichen englischen Behörde wg. Betrugsmasche Erbschaft

 

Wie immer: Alles frei erfunden. Es handelt sich um ein Fantasiedokument, in Wahrheit erstellt von einem Berufskriminellen am Computer. Dass echte Formulare in Großbritannien gerade nicht so bunt und mit Bildern gespickt sind, haben wir in den Beiträgen unten bereits erläutert.

Bei der Betrugsmasche falsche Erbschaft gilt: klotzen, nicht kleckern!

Der Clou bei diesem speziellen Betrugsversuch: Die von den Gaunern verlangte „Überprüfungsgebühr (Verification Fee) beträgt gleich satte 9.800 englische Pfund, also selbst bei schwachem Wechselkurs mehr als 11.000 Euro! Die Betrüger denken sich offenkundig: Nur keine falsche Zurückhaltung. Wenn auch nur einer von 1.000 potentiellen Opfern darauf reinfällt, hat man die Kosten für den Farbdrucker wieder reingeholt. Und noch 10.000 Euro Profit gemacht.

Seien Sie also extrem vorsichtig bei einer Nachricht „Sie haben geerbt“. Natürlich gibt es auch echte Erbfälle aus dem Ausland, nur laufen diese völlig anders ab. Wir wissen das, weil unsere Kanzlei auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Erbfälle, Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen spezialisiert ist. Seit 2003! Im Zweifel fragen Sie uns daher einfach. Wir erkennen in zwei Minuten, ob es sich um einen legitimen Erbfall handelt oder um den üblichen Betrüger-Hokuspokus.

Sehen Sie auch unser ausführliches Video zum Thema Erbschaftsbetrug

Weitere Informationen zum Thema Betrug im Kontext mit Anwälten, insbesondere auch zur verwandten Betrugsmasche angeblicher Erbfall im Ausland:

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und anderen Commonwealth Ländern:

 

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische sowie deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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