Wer schon hat, dem wird gegeben
In England ist Anwachsung das Grundprinzip bei Immobilien-Miteigentum Wer aus dem deutschen Rechtskreis kommt, geht ganz selbstverständlich davon aus, dass ein Miteigentumsanteil an einem Haus oder einer Eigentumswohnung vererbt wird. Stirbt also ein Miteigentümer (etwa der Ehemann, wenn die Eheleute als Miteigentümer ihres Hausgrundstücks im Grundbuch eingetragen sind), so muss man in Deutschland prüfen, wer Erbe/n geworden ist/sind. Diese Erben rücken dann in die Eigentumsposition des Verstorbenen ein. Das kann im obigen Beispiel die Ehefrau … Wer schon hat, dem wird gegeben weiterlesen
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