Das englische Scheidungsrecht am Beispiel eine britischen B-Promi-Paares
Auch im Jahr 2017 gilt im englischen Scheidungsrecht noch das Verschuldensprinzip (fault divorce system). Eine Ehe kann in England nur geschieden werden, wenn sie unwiederruflich gescheitert ist (irretrievable breakdown of the marriage). Das ist in der Regel erst der Fall, wenn das Paar mindestens zwei Jahre (!) getrennt lebt. So lange wollen wenige scheidungswillige Briten warten. Will man schneller geschieden werden, braucht man also einen wichtigen Grund, nämlich unzumutbares Verhalten (unreasonable behaviour) eines der beiden Partner. Selbst wenn die Eheleute also explizit keinen Rosenkrieg wollen, sondern sich freundschaftlich (amicably) trennen, dann dürfen sie das offiziell nicht zugeben. Vielmehr muss einer der Partner „für die Galerie“ eingestehen, dass er sich „unreasonable“ verhalten hat.
Wie so etwas in UK in der Praxis aussieht, illustriert der Experte für deutsch-englische Scheidungen Rechtsanwalt Schmeilzl in seinen Vorträgen für deutsche Familienrechtsanwälte oft am Beispiel des britischen Schauspieler-Ehepaars Billie Piper (Doctor Who) und Laurence Fox (Der Oxford Krimi). Hierzulande nicht so ganz berühmt, aber in England ein echter Aufreger, siehe zum Beispiel The Sun, Daily Mail und Metro.
Wer mehr über das britische Scheidungsrecht wissen will, findet die juristischen Details in unseren Beiträgen hier
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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung berät und vertritt deutsche wie britische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.
In geeigneten Fällen führen die Anwälte und Solicitors von Graf & Partner auch Mediationen durch, falls gewünscht auch unterstützt durch Dritte, etwa Vertreter von deutsch-britischen Handelskammern oder Branchenexperten.
Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts:
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Cross Channel Lawyers ist ein Netzwerk von auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierten Anwälten, gegründet 2003 von Graf & Partner. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Fachmann insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung. Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzlei gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 463 7070.
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