… erklären wir unseren amerikanischen und britischen Mandanten seit gut zwanzig Jahren, unter anderem auf dem Jura-Blog GermanCivilProcedure.com. Denn die Praxis in deutschen, britischen und US-amerikanischen Gerichtssälen könnte unterschiedlicher kaum sein. Dort eine Jury aus 12 Personen, hier nur Einzelrichter. Dort aggressives Kreuzverhör der Zeugen und Sachverständigen durch die Gegneranwälte („Just answer yes or no!“), hier nur eine sanfte Befragung durch den Richter per offener Fragestellung („Woran erinnern Sie sich denn noch im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zwischen den Parteien?“). Dort zwangsweise Offenlegung aller Dokumente an die Gegenseite (Disclosure, Discovery), hier strenge Beweislastverteilung, in der Regel zu Lasten des Antragstellers.
Für britische und vor allem für US-amerikanische Prozessanwälte (Litigation Lawyers) ist das ein Kulturschock, auf den wir die anglo-amerikanischen Anwaltskollegen immer gut vorbereiten müssen, vor allem in High Profile / High Stakes Lawsuits. Denn die ausländischen Prozessanwälte denken sonst, wir legen uns nicht genug ins Zeug, weil wir keine flammenden Plädoyers halten. Zu verstehen, dass es solche in einem deutschen Zivilprozess nicht gibt, fällt den Attorneys at Law, Solicitors und Barristers nicht leicht.
Infobroschüre: Deutsche ZPO auf Englisch
Deshalb haben wir die wichtigsten Infos, Praxistipps und vor allem die Unterschiede der jeweiligen Prozessordnungen jetzt in unserer brandneuen 20-seitigen Broschüre „CIVIL LITIGATION IN GERMANY“ zusammengefasst.
Wer also schon immer mal das deutsche Zivilprozessrecht in englischer Sprache erklärt haben wollte, dem schicken wir gerne ein Exemplar zu. Mail genügt.