Werden Sie bei uns Experte für „Anglo-German Legal Issues“
Unsere auf deutsch-englische und deutsch-amerikanische Rechtsfälle spezialisierte Kanzlei wird mit Mandatsanfragen überschwemmt. Nicht erst seit Brexit, aber seitdem umso mehr. Manche Anfragen aus England und den USA müssen wir mangels Kapazität bereits ablehnen oder verweisen.
Anglophil, pragmatisch und gut in Englisch? Then let’s go.
Wir werden uns daher weiter verstärken. Für unsere Kanzleizentrale in Regensburg suchen wir Rechtsanwälte, Referendare und Paralegals (alles jeweils m/w), die sehr gut englisch sprechen und Spaß an der Lösung internationaler Rechtsfälle haben.
Unsere Schwerpunkte sind grenzüberschreitendes Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht und natürlich Prozessführung.
Sie sollten sich zutrauen, mit britischen und amerikanischen Mandanten professionell zu kommunizieren. Interkulturelle Kompetenz (auf gut Deutsch: Kenntnis von Land und Leuten) schadet natürlich auch nicht. Ob Sie sich dann eher auf die Briten oder auf die US-Amerikaner fokussieren, hängt von Ihnen selbst ab.
Einige Beispiele dafür, was Sie in unserer Kanzlei erwartet: (1) Sie fliegen nach Manchester, um für einen deutschen Erben einen englischen Erbschein zu beantragen und den Probate Oath abzugeben. (2) Sie unterstützen das deutsch-amerikanische Team von Prozessanwälten bei internationalen Klagen. (3) Sie erstellen Gutachten (Legal Opinions, Legal Affidavits) zum deutschen Recht in englischer Sprache für Gerichtsverfahren in UK oder USA. (4) Sie bereiten Präsentationen und Seminare zum deutschen Recht vor englischen bzw. US-amerikanischen Anwälten vor. Und vieles andere mehr.
Also: Wenn Sie US-amerikanische Attorneys und britische Solicitors und Barristers nicht nur in Filmen und TV-Serien wie „Suits“ oder „Silk“ erleben wollen, sind Sie bei Graf & Partner genau richtig. Werden Sie Spezialist für deutsch-britische oder deutsch-amerikanische Rechtsfälle.
In other words: If Anglo-German law is right down your alley, give us a call!
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Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen. Infos zu US-amerikanischen Rechtsfragen, Vertragsgestaltung US-Style und Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbfälle in diesen Posts:
– See you in Court: Nicht von US-Anwälten einschüchtern lassen
– Can I get an Expert please?
– Erbschaft aus USA: Was nun?
– Die Erbtante in USA – es gibt sie doch!
– Der Verstorbene hatte Bankkonten oder Aktien in USA: Eigener US-Erbschein nötig?
– Haftungsfalle für Erbrechtsanwälte: In USA und GB gibt es keine transmortale Vollmacht
– Das US-Erbrecht kennt keine Pflichtteilsanspruch? Blödsinn
– Immobilienkauf in USA: Strandhaus in Malibu? So geht’s
– Berufsrecht für US-amerikanische Rechtsanwälte
– Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)
Oder geben Sie Ihren Suchbegriff im Suchfeld rechts oben ein. In unseren Blogs finden sich noch hunderte weiterer Beiträge unserer Experten zu deutsch-britischem und deutsch-amerikanischem Recht.